1. Am ersten Tag:
Die Kinder werden auf die verbleibenden Klassen aufgeteilt und bearbeiten Unterrichtsinhalte, die von der erkrankten Lehrperson mitgeteilt oder von der Teamkollegin zusammengestellt wurden. Jeder Kollegin sorgt für Materialien in einem Vertretungsordner. Auf diesen Ordner wird am ersten Tag gern zurückgegriffen.
2. Ab dem zweiten Tag bis zum Ende der Woche
Ab dem zweiten Tag übernehmen eine oder zwei Kräfte aus dem Pool der „Verlässlichen Schule“ die Aufsicht in den Unterrichtsstunden der erkrankten Kollegin. Die erkrankte Kollegin stellt in Abstimmung der Teamkollegin Materialien zusammen. Sofern keine Vorlagen von der erkrankten Lehrperson vorliegen, so sind alle Kolleginnen für die Vorbereitung von Unterrichtsinhalten zuständig.
3. Ab der zweiten Woche bis zu 5 Wochen
Um den Vertretungsunterricht möglichst gerecht zu verteilen, wird ab der zweiten Woche eine Kollegin aus ihrem Unterricht für je eine Stunde am Tag herausgezogen. Sie erteilt in diesen Stunden Deutsch oder Mathematik in der Klasse der erkrankten Kollegin. Je nach Länge des Krankheitsfalls erfolgt ein Wechsel nach einer Woche oder nach zwei Wochen.
Die Vertretungskraft wird dann in einer anderen Klasse eingesetzt.
4. Besondere Regelungen:
Die Fächer Sport und Werken werden nicht von Vertretungskräften durchgeführt, wenn sie nicht über eine qualifizierte Ausbildung verfügen.
Alternative Aktivitäten können sein:
In besonderen Situationen können diese Stunden notfalls ausfallen, wenn sie sich im Randstundenbereich befinden. Eltern werden darüber rechtzeitig informiert. Bei Bedarf werden Schulkinder in der Schule beaufsichtigt.
- Besuch des Spielezimmers
- Bewegungsspiele auf dem Schulhof
- Vorlesezeit (Buch aus der Bücherei)
- Film zeigen
In besonderen Situationen können diese Stunden notfalls ausfallen, wenn sie sich im Randstundenbereich befinden. Eltern werden darüber rechtzeitig informiert. Bei Bedarf werden Schulkinder in der Schule beaufsichtigt.