Schulelternbeirat
Der/Die Vorsitzende des Schulelternbeirat wird im Schuljahr 2019/2020 wird neu gewählt.
Funktion | Name |
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Vorsitzende | Herr Udo Müller |
Vertreter | Frau Wiebke Dippel-Kniest |
Die Mitglieder des Schulelternbeirates sind die Klassenelternbeiräte.
Für die Dauer von zwei Jahren wird aus deren Mitte eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter gewählt.
Klassenelternbeirat
Die Klassenelternbeiräte für das Schuljahr 2022/2023 unserer Schule:
Klasse | Klassenelternbeirat | Stellvertreter |
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Klasse 1
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- |
- |
Klasse 2 |
Frau Alexandra Lorenz |
Frau Wiebke Dippel-Kniest |
Klasse 3 a Klasse 3 b |
- |
- |
Klasse 4 a Klasse 4b |
Herr Udo Müller Herr Tobias Eckert |
Frau Julia Weymann Frau Alexandra Laspe |
Die Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse bilden die Klassenelternschaft. Sie wählt aus ihrer Mitte für die Dauer von zwei Jahren ein Elternteil als Klassenelternbeirat und ein Elternteil als Stellvertreterin/Stellvertreter. (HSG §106)
In der Klassenelternschaft sollen die wesentlichen Vorgänge aus dem Leben und der Arbeit der Klasse und der Schule erörtert werden. (HSG §107,1)
Die Klassenelternschaft kann Vorschläge für die Tagesordnung der Sitzungen des Schulelternbeirates machen. (HSG §107,1)
Die Klassenelternschaft wird vom Klassenelternbeirat nach Bedarf, mindestens jedoch einmal in jedem Schulhalbjahr einberufen; sie ist einzuberufen, wenn ein Fünftel der Eltern, die Schulleiterin/der Schulleiter, die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer oder die Vorsitzende/der Vorsitzende des Schulelternbeirates es unter Angabe der zu beratenden Gegenstände verlangt. (HSG § 107,2)